Familiengartenverein Kohlplatz, Rheinfelden
Gartenbrief Nr. 25
(Juli 2024)
Liebe Vereinsmitglieder
Bei der diesjährigen Gartenbegehung wurden über 30 mangelhafte oder fehlende Regenwasserfassungen festgestellt, die den betroffenen Gartenbesitzern schriftlich mitgeteilt wurden. Bereits wurden einige behoben und vereinzelt haben wir auch bestehende Fassungen in unterirdische Wassertanke übersehen. Sollten noch weitere Unklarheiten bestehen, bitte ich die Betreffenden sich bei mir zu melden. An diesem zusätzlich gesammelten Regenwasser werden sich unsere Pflanzen erfreuen und Ende Jahr hoffentlich eine reduzierte Wasserrechnung zur Folge haben. Dieses Wassersparen wird dann aber leider von jenen zunichtegemacht, die aus ihren Gartenschläuchen unbeaufsichtigt Wasser in ihre Gartenbeete fliessen lassen. Eine individuelle Verdoppelung der Wasserrechnung droht auch hier.
Die Abdeckung der Regenwasserfässer mit Mückennetzen ist weitgehend erfolgt, vereinzelte Netze können bei mir noch immer bezogen werden.
Unsere Toilettenanlage bereitet uns nach wie vor Sorgen. Neben dem Phänomen, dass unser WC-Papier offenbar Beine hat, lässt die bewusste Verunreinigung der WC-Anlage unsere Reinigungsfee manchmal verzweifeln: nicht nur dass der Boden des Herren-WCs zweimal mit Fäkalien verschmiert war, findet es offenbar jemand lustig, diese Fäkalien mit dem WC-Bürstchen in dessen Behälter zu deponieren!!! Der Vorstand hat daher entschieden, den Eingangsbereich zum WC mit einer Video-Kamera zu überwachen. Falls ein Gartenbesitzer beim Entwenden von WC-Papier erwischt wird oder ihm nachgewiesen werden kann, dass er das WC stark verunreinigt verlassen hat, riskiert er die Kündigung des Gartens.
Zur kommenden Generalversammlung einige Erläuterungen:
Bei Traktandum 3 werden wir versuchen, das Protokoll wiederum auf unserer Webseite zu publizieren. Aus Datenschutzgründen müssen dabei aber namentliche Erwähnungen entweder weggelassen oder eingeschwärzt werden. Damit könnte aber das Protokoll zeitnaher eingesehen werden.
Unter Traktandum 7 werden wir personelle Änderungen festhalten, daneben aber auch faktischen Gegebenheiten zu diskutieren haben. Die neue Vorgabe der Gemeinde, dass bei einem Gartenwechsel die bestehenden Gebäulichkeiten auf das vorgeschriebene Mass zurückgebaut werden müssen, hat zum Rückbau von zwei Gartensitzplätzen und dem Abriss eines Gartenhauses geführt. Ungenügende Gartenpflege und überrissene Kaufpreise erschwerten die Gartenübergabe zusätzlich und bedürfen einer Klärung.
In Art. 1 unserer Familiengartenordnung ist festgehalten, dass jede Parzelle und die angrenzenden Wege so zu bepflanzen und instand zu halten sind, dass sie jederzeit einen gepflegten Eindruck machen. Das bedeutet eigentlich, dass bei einer Übergabe des Gartens das Unkraut im Garten und auf den Wegen entfernt ist. Da der Übernehmer die Praxis nicht kennt, wird künftig der Vorstand auf der Beseitigung des Unkrautes bestehen und allenfalls auch die Entfernung aller Pflanzen verlangen müssen.
In Art. 14 ist festgehalten, dass der neue Pächter nicht verpflichtet ist, Bauten und Anlagen zu übernehmen. Falls die Parteien sich über einen allfälligen Kaufpreis nicht einigen, könne der Vorstand entscheiden. So akzeptierte in einem kürzlichen Fall die bisherige Pächterin angesichts der Variante Abbruch das Angebot des neuen Pächters. Anlässlich der vorgesehenen Übergabe präsentierte sie dann allerdings einen neuen Pächter, der gewillt war, den dreifachen Preis zu bezahlen, der eindeutig zu hoch war! Hier möchte der Vorstand eingreifen können. Der Vorstand kann sich vorstellen, dass sein Vorschlag auf ca. der Hälfte des seinerzeitigen Kaufpreises beruht, sofern dieser vor mindestens fünf Jahren erfolgt ist und keine wertvermehrenden Investitionen erfolgt sind. So kann der Vorstand bereits zu Beginn der Pächteränderung beim bisherigen Pächter die Preisvorstellungen in die richtigen Bahnen lenken. Darüber wird an der GV zu diskutieren sein.
Unter Traktandum 8 schlagen wir vor, den Vorstand um den Verwalter unseres Vereinshauses zu erweitern, betreffend doch viele Angelegenheiten der Vorstandstätigkeiten unsere Vereinshaus und da macht es Sinn, wenn der Verwalter jeweils dabei ist und allfällige Probleme direkt erledigt werden können-
Mit der unter Traktandum 9 vorgesehenen Statutenänderung müssen wir einen Widerspruch in unseren Statuten beseitigen, indem in Art. 6 für die Revision der Statuten und die Auflösung des Vereins das einfache Mehr festgehalten ist, aber in Art. 9 für dasselbe eine zwei Drittel Mehrheit verlangt wird.
Beim Traktandum 10 ist die nächste GV stehen der Freitag, 15. August oder der Freitag, 22. August 2025 zur Auswahl. Bleibt der Beginn bei 18.00 Uhr? Der Vorstand schlägt zudem vor, dass die Generalversammlung künftig durch je 10 Gartenmitglieder organisiert wird (Bänke, Tische, Zelte aufstellen und abräumen, Essen und Trinken bestellen und abgeben). Damit möchten wir das soziale Zusammengehörigkeitsgefühl ein wenig fördern, kennen doch viele Gartenpächter oft nur gerade ihre direkten Nachbarn.
In diesem Sinne schlagen wir zudem vor, dass an unserem traditionellen Grünabfuhrtag am ersten Samstag im November im Vereinshausareal ab 11.00 Uhr ein Schlusshock mit einem kleinen Imbiss stattfindet, der wiederum von weiteren 10 Gartenmitgliedern organisiert wird.
Nun hoffe ich, euch damit auf unsere nächste Generalversammlung eingestimmt zu haben. Es hat noch Plätze frei, telefonische Anmeldungen noch immer möglich! Das Kuchenmitbringen könnt ihr auf das nächste Mal verschieben, es gibt wieder eine grosszügige Spenderin des Desserts, der bereits hier im Namen aller herzlichen gedankt sei!
Mit den besten Grüssen auf BALD!
Euer Präsident:
Ernst Häuselmann, Marktgasse 61, 4310 Rheinfelden, Tel. 061 831 04 50
ernst.haeuselmann@gmail.com www.kohlplatzgarten.ch
Gartenbrief Nr. 25
(Juli 2024)
Liebe Vereinsmitglieder
Bei der diesjährigen Gartenbegehung wurden über 30 mangelhafte oder fehlende Regenwasserfassungen festgestellt, die den betroffenen Gartenbesitzern schriftlich mitgeteilt wurden. Bereits wurden einige behoben und vereinzelt haben wir auch bestehende Fassungen in unterirdische Wassertanke übersehen. Sollten noch weitere Unklarheiten bestehen, bitte ich die Betreffenden sich bei mir zu melden. An diesem zusätzlich gesammelten Regenwasser werden sich unsere Pflanzen erfreuen und Ende Jahr hoffentlich eine reduzierte Wasserrechnung zur Folge haben. Dieses Wassersparen wird dann aber leider von jenen zunichtegemacht, die aus ihren Gartenschläuchen unbeaufsichtigt Wasser in ihre Gartenbeete fliessen lassen. Eine individuelle Verdoppelung der Wasserrechnung droht auch hier.
Die Abdeckung der Regenwasserfässer mit Mückennetzen ist weitgehend erfolgt, vereinzelte Netze können bei mir noch immer bezogen werden.
Unsere Toilettenanlage bereitet uns nach wie vor Sorgen. Neben dem Phänomen, dass unser WC-Papier offenbar Beine hat, lässt die bewusste Verunreinigung der WC-Anlage unsere Reinigungsfee manchmal verzweifeln: nicht nur dass der Boden des Herren-WCs zweimal mit Fäkalien verschmiert war, findet es offenbar jemand lustig, diese Fäkalien mit dem WC-Bürstchen in dessen Behälter zu deponieren!!! Der Vorstand hat daher entschieden, den Eingangsbereich zum WC mit einer Video-Kamera zu überwachen. Falls ein Gartenbesitzer beim Entwenden von WC-Papier erwischt wird oder ihm nachgewiesen werden kann, dass er das WC stark verunreinigt verlassen hat, riskiert er die Kündigung des Gartens.
Zur kommenden Generalversammlung einige Erläuterungen:
Bei Traktandum 3 werden wir versuchen, das Protokoll wiederum auf unserer Webseite zu publizieren. Aus Datenschutzgründen müssen dabei aber namentliche Erwähnungen entweder weggelassen oder eingeschwärzt werden. Damit könnte aber das Protokoll zeitnaher eingesehen werden.
Unter Traktandum 7 werden wir personelle Änderungen festhalten, daneben aber auch faktischen Gegebenheiten zu diskutieren haben. Die neue Vorgabe der Gemeinde, dass bei einem Gartenwechsel die bestehenden Gebäulichkeiten auf das vorgeschriebene Mass zurückgebaut werden müssen, hat zum Rückbau von zwei Gartensitzplätzen und dem Abriss eines Gartenhauses geführt. Ungenügende Gartenpflege und überrissene Kaufpreise erschwerten die Gartenübergabe zusätzlich und bedürfen einer Klärung.
In Art. 1 unserer Familiengartenordnung ist festgehalten, dass jede Parzelle und die angrenzenden Wege so zu bepflanzen und instand zu halten sind, dass sie jederzeit einen gepflegten Eindruck machen. Das bedeutet eigentlich, dass bei einer Übergabe des Gartens das Unkraut im Garten und auf den Wegen entfernt ist. Da der Übernehmer die Praxis nicht kennt, wird künftig der Vorstand auf der Beseitigung des Unkrautes bestehen und allenfalls auch die Entfernung aller Pflanzen verlangen müssen.
In Art. 14 ist festgehalten, dass der neue Pächter nicht verpflichtet ist, Bauten und Anlagen zu übernehmen. Falls die Parteien sich über einen allfälligen Kaufpreis nicht einigen, könne der Vorstand entscheiden. So akzeptierte in einem kürzlichen Fall die bisherige Pächterin angesichts der Variante Abbruch das Angebot des neuen Pächters. Anlässlich der vorgesehenen Übergabe präsentierte sie dann allerdings einen neuen Pächter, der gewillt war, den dreifachen Preis zu bezahlen, der eindeutig zu hoch war! Hier möchte der Vorstand eingreifen können. Der Vorstand kann sich vorstellen, dass sein Vorschlag auf ca. der Hälfte des seinerzeitigen Kaufpreises beruht, sofern dieser vor mindestens fünf Jahren erfolgt ist und keine wertvermehrenden Investitionen erfolgt sind. So kann der Vorstand bereits zu Beginn der Pächteränderung beim bisherigen Pächter die Preisvorstellungen in die richtigen Bahnen lenken. Darüber wird an der GV zu diskutieren sein.
Unter Traktandum 8 schlagen wir vor, den Vorstand um den Verwalter unseres Vereinshauses zu erweitern, betreffend doch viele Angelegenheiten der Vorstandstätigkeiten unsere Vereinshaus und da macht es Sinn, wenn der Verwalter jeweils dabei ist und allfällige Probleme direkt erledigt werden können-
Mit der unter Traktandum 9 vorgesehenen Statutenänderung müssen wir einen Widerspruch in unseren Statuten beseitigen, indem in Art. 6 für die Revision der Statuten und die Auflösung des Vereins das einfache Mehr festgehalten ist, aber in Art. 9 für dasselbe eine zwei Drittel Mehrheit verlangt wird.
Beim Traktandum 10 ist die nächste GV stehen der Freitag, 15. August oder der Freitag, 22. August 2025 zur Auswahl. Bleibt der Beginn bei 18.00 Uhr? Der Vorstand schlägt zudem vor, dass die Generalversammlung künftig durch je 10 Gartenmitglieder organisiert wird (Bänke, Tische, Zelte aufstellen und abräumen, Essen und Trinken bestellen und abgeben). Damit möchten wir das soziale Zusammengehörigkeitsgefühl ein wenig fördern, kennen doch viele Gartenpächter oft nur gerade ihre direkten Nachbarn.
In diesem Sinne schlagen wir zudem vor, dass an unserem traditionellen Grünabfuhrtag am ersten Samstag im November im Vereinshausareal ab 11.00 Uhr ein Schlusshock mit einem kleinen Imbiss stattfindet, der wiederum von weiteren 10 Gartenmitgliedern organisiert wird.
Nun hoffe ich, euch damit auf unsere nächste Generalversammlung eingestimmt zu haben. Es hat noch Plätze frei, telefonische Anmeldungen noch immer möglich! Das Kuchenmitbringen könnt ihr auf das nächste Mal verschieben, es gibt wieder eine grosszügige Spenderin des Desserts, der bereits hier im Namen aller herzlichen gedankt sei!
Mit den besten Grüssen auf BALD!
Euer Präsident:
Ernst Häuselmann, Marktgasse 61, 4310 Rheinfelden, Tel. 061 831 04 50
ernst.haeuselmann@gmail.com www.kohlplatzgarten.ch
Aktueller Flyer der Stadt Rheinfelden vom 21.05.2024
Um die Verbreitung dieser Mücke möglichst zu verhindern, empfielt der Vorstand,
sämtliche Wasserfässer mit Netzen abzudecken. Der Vorstand besorgt solche Netze
und diese können per sofort bestellt werden.
Folgend ist ein Auszug aus der NFZ mit Bewilligung der Redaktion veröffentlicht, das unsere Vermutungen bestätigt.