Vemietung Vereinshaus:
Vermieter: Familiengartenverein Kohlplatz
Belegung: Im Vereinshaus maximal 30-35 Personen, im Aussenbereich nach Absprache
Verantwortlich: Der unterzeichnete Mieter ist verantwortlich für einen geordneten Ablauf. Er ist während der Belegung permanent
anwesend.
Geltungsbereich: Vereinshaus incl. Nebenräume/WC-Anlagen und eingezäunte Rasenfläche.
Allgemeines: Zur Befestigung von Dekorationen dürfen ausschliesslich nur das zur Verfügung gestellte Klebband und die Reisnägel
verwendet werden. Glitter oder Glitzer dürfen weder drinnen noch draussen verwendet werden.
Tische und Stühle im Vereinslokal dürfen ausschliesslich nur innen benutzt werden.
Ausflüge in die benachbarten Schrebergärten durch Kinder oder Erwachsene sind zu unterlassen.
Fahrzeuge dürfen nur auf den speziell ausgeschiedenen Parkplätzen abgestellt werden. Der Platz mit dem
Halteverbot dient ausschliesslich zum Wenden des Autos. Der Parkplatz neben dem Vereinshaus darf während
30 Minuten zum ein- und ausladen von Material benutzt werden.
Die WC-Anlagen sind sauber zu halten; diese werden auch von den Gartenpächtern benützt.
Der Lärmpegel ist in vernünftigem Rahmen zu halten.
Zuwiderhandlungen jeglicher Art (Lärmbelästigungen, Streitereien, Beschädigungen am Haus und oder Inventar)
schliessen eine erneute, künftige Miete des Hauses aus.
Der Mietvertrag kann seitens des Mieters ohne Kostenfolge bis 48 Stunden vor Mietbeginn annulliert werden,
danach ist der volle Mietbetrag zu bezahlen.
Vermietung Vereinshaus
Kosten
Miete: Fr. 150.- für Vereinsmitglieder / Fr. 250.- für externe Mieter
in diesem Betrag ist die Benützung der Küche, des Geschirrs, des Geschirrspülers und des Grills enthalten. Ebenso Kalt- und Warmwasser, sowie der benötigte Strom.
Das Vereinslokal und das Inventar wird dem Mieter in gereinigtem Zustand übergeben und ist vom Mieter im gereinigten Zustand zurückzugeben. Dem Mieter wird geeignetes Putzmaterial zur Verfügung gestellt. Für den Geschirrspüler darf nur das zur Verfügung gestellte Waschmittel verwendet werden. Falls das Lokal ungenügend gereinigt zurückgegeben wird, sind zusätzlich für die Reinigung des WC´s Fr. 30.—und für die Reinigung des Bodens des Vereinslokals Fr. 40.-- zu bezahlen. Mit der Bezahlung einer Reinigungspauschale von Fr. 100.—kann der Vermieter auf Anfrage die Reinigung übernehmen.
Falls im Aussenbereich mehr als 35 Personen teilnehmen, erhöht sich die Miete um Fr. 50.—bei mehr als 50 Personen um Fr. 100.--.
Wird der Aussengrill benützt, ist die erste Kiste Holz gratis, weitere Kisten kosten je Fr. 15.--. Der Grill ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben, andernfalls ist für dessen Reinigung ein Betrag von Fr. 50.-- zu bezahlen.
Die Benützung der Kaffeemaschine kostet Fr. 10.--
Für zerbrochenes oder fehlendes Geschirr, Gläser oder Bestecke ist pro Stück Fr. 5.-- zu bezahlen.
Bei Auslösen des Feuerlöschers sind zudem Fr. 300.—zu bezahlen.
Notfallnummer während des Anlasses 076 341 29 08 oder
079 312 68 92
Belegung: Im Vereinshaus maximal 30-35 Personen, im Aussenbereich nach Absprache
Verantwortlich: Der unterzeichnete Mieter ist verantwortlich für einen geordneten Ablauf. Er ist während der Belegung permanent
anwesend.
Geltungsbereich: Vereinshaus incl. Nebenräume/WC-Anlagen und eingezäunte Rasenfläche.
Allgemeines: Zur Befestigung von Dekorationen dürfen ausschliesslich nur das zur Verfügung gestellte Klebband und die Reisnägel
verwendet werden. Glitter oder Glitzer dürfen weder drinnen noch draussen verwendet werden.
Tische und Stühle im Vereinslokal dürfen ausschliesslich nur innen benutzt werden.
Ausflüge in die benachbarten Schrebergärten durch Kinder oder Erwachsene sind zu unterlassen.
Fahrzeuge dürfen nur auf den speziell ausgeschiedenen Parkplätzen abgestellt werden. Der Platz mit dem
Halteverbot dient ausschliesslich zum Wenden des Autos. Der Parkplatz neben dem Vereinshaus darf während
30 Minuten zum ein- und ausladen von Material benutzt werden.
Die WC-Anlagen sind sauber zu halten; diese werden auch von den Gartenpächtern benützt.
Der Lärmpegel ist in vernünftigem Rahmen zu halten.
Zuwiderhandlungen jeglicher Art (Lärmbelästigungen, Streitereien, Beschädigungen am Haus und oder Inventar)
schliessen eine erneute, künftige Miete des Hauses aus.
Der Mietvertrag kann seitens des Mieters ohne Kostenfolge bis 48 Stunden vor Mietbeginn annulliert werden,
danach ist der volle Mietbetrag zu bezahlen.
Vermietung Vereinshaus
Kosten
Miete: Fr. 150.- für Vereinsmitglieder / Fr. 250.- für externe Mieter
in diesem Betrag ist die Benützung der Küche, des Geschirrs, des Geschirrspülers und des Grills enthalten. Ebenso Kalt- und Warmwasser, sowie der benötigte Strom.
Das Vereinslokal und das Inventar wird dem Mieter in gereinigtem Zustand übergeben und ist vom Mieter im gereinigten Zustand zurückzugeben. Dem Mieter wird geeignetes Putzmaterial zur Verfügung gestellt. Für den Geschirrspüler darf nur das zur Verfügung gestellte Waschmittel verwendet werden. Falls das Lokal ungenügend gereinigt zurückgegeben wird, sind zusätzlich für die Reinigung des WC´s Fr. 30.—und für die Reinigung des Bodens des Vereinslokals Fr. 40.-- zu bezahlen. Mit der Bezahlung einer Reinigungspauschale von Fr. 100.—kann der Vermieter auf Anfrage die Reinigung übernehmen.
Falls im Aussenbereich mehr als 35 Personen teilnehmen, erhöht sich die Miete um Fr. 50.—bei mehr als 50 Personen um Fr. 100.--.
Wird der Aussengrill benützt, ist die erste Kiste Holz gratis, weitere Kisten kosten je Fr. 15.--. Der Grill ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben, andernfalls ist für dessen Reinigung ein Betrag von Fr. 50.-- zu bezahlen.
Die Benützung der Kaffeemaschine kostet Fr. 10.--
Für zerbrochenes oder fehlendes Geschirr, Gläser oder Bestecke ist pro Stück Fr. 5.-- zu bezahlen.
Bei Auslösen des Feuerlöschers sind zudem Fr. 300.—zu bezahlen.
Notfallnummer während des Anlasses 076 341 29 08 oder
079 312 68 92
Mietgesuch für Vereinshaus
Die Miete dauert am Miettag von 09.30 Uhr bis 09.00 Uhr des folgenden Tages.
Das Mietobjekt ist im gereinigten Zustand zurückzugeben.
Ohne Gegenbericht kann der Schlüssel zum Mietobjekt am Vortag um 17.00 Uhr in Empfang genommen werden, um allfälliges Material auszuladen und allfällige Vorbereitungen zu treffen. Wird das Mietobjekt kurzfristig am Vortag vermietet, wird das dem Mieter mitgeteilt und das Mietobjekt kann um 09.30 Uhr am Miettag selber übernommen werden.
Mit der Anmeldung des Mietgesuches erklärt der Gesuchsteller, den auf unserer Webseite festgehaltene Mietvertrag zu kennen und erklärt sich mit den enthaltenen Bestimmungen einverstanden.
Mit der schriftlichen Bestätigung seitens des Gartenvereins tritt der Mietvertrag in Kraft. Falls das gewünschte Datum bereits besetzt ist, setzt sich der Vermieter mit dem Mieter umgehend in Verbindung
Das Mietobjekt ist im gereinigten Zustand zurückzugeben.
Ohne Gegenbericht kann der Schlüssel zum Mietobjekt am Vortag um 17.00 Uhr in Empfang genommen werden, um allfälliges Material auszuladen und allfällige Vorbereitungen zu treffen. Wird das Mietobjekt kurzfristig am Vortag vermietet, wird das dem Mieter mitgeteilt und das Mietobjekt kann um 09.30 Uhr am Miettag selber übernommen werden.
Mit der Anmeldung des Mietgesuches erklärt der Gesuchsteller, den auf unserer Webseite festgehaltene Mietvertrag zu kennen und erklärt sich mit den enthaltenen Bestimmungen einverstanden.
Mit der schriftlichen Bestätigung seitens des Gartenvereins tritt der Mietvertrag in Kraft. Falls das gewünschte Datum bereits besetzt ist, setzt sich der Vermieter mit dem Mieter umgehend in Verbindung
per Email: ernst.haeuselmann@gmail.com
per Telefon ab 09.00 Uhr: +41 61 831 04 50
Anfragen werden innert 24 Stunden beantwortet
per Telefon ab 09.00 Uhr: +41 61 831 04 50
Anfragen werden innert 24 Stunden beantwortet